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Nationale Ebene

Grundstein für die Kinder- und Jugendpolitik des Bundes bildet der 2008 verabschiedete Bericht «Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik».


Die Schweizer Bundesregierung hat darin Kinder- und Jugendpolitik auf der Grundlage der Bundesverfassung (BV, SR 101) und der UNO-Kinderrechtskonvention als eine Politik des Schutzes, der Förderung und der Mitwirkung definiert.

Dieser Bericht war ein wichtiger Meilenstein, welcher auch die Tür für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen öffnete. Das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen trat 2013 in Kraft (KJFG, SR 446.1).

Im Bericht «Aktueller Stand der Kinder- und Jugendpolitik 2014» wird die geltende Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen an Praxisbeispielen zu den drei bundesrätlichen Zielen der Kinder- und Jugendpolitik: Förderung, Schutz und Mitwirkung konkretisiert und zwischen Kinder- und Jugendpolitik im weiteren Sinne und in engerem Sinne (S. 3) unterschieden:

Definition Kinder- und Jugendpolitik im weiteren Sinne: Die Kinder- und Jugendpolitik im weiteren Sinne geht davon aus, dass die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen durch vielfältige Faktoren beeinflusst werden, welche in die Zuständigkeit diverser Politikbereiche auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen fallen und alle Altersgruppen betreffen. Zu nennen ist hier insbesondere die Familienpolitik, welche durch finanzielle und nicht monetäre Leistungen wie Familienzulagen, Steuerabzüge, Stipendien oder Beratungsleistungen Familien unterstützt und fördert. Die Sozialpolitik widmet sich der Prävention und Bekämpfung von Armut, insbesondere im Rahmen der Sozialversicherungen, der Sozialhilfe sowie weiterer kantonaler Bedarfsleistungen. Für Kinder- und Jugendfragen wichtige Politikbereiche sind etwa Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Raumplanungs-, Gesundheits-, Integrations- und Gleichstellungspolitik. Kinder- und Jugendpolitik hat hier die Querschnittsaufgabe, die Perspektiven, Anliegen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in andere etablierte Politikbereiche einzubringen.

Definition Kinder- und Jugendpolitik im engeren Sinne: Die Kinder- und Jugendpolitik im engeren Sinne zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche zu fördern, sie wo nötig zu schützen und ihre Mitwirkung zu ermöglichen. Die allgemeine und frühe Förderung von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung ihrer Ressourcen und derjenigen ihres Umfelds sowie ein niederschwelliger Zugang für alle Kinder, Jugendlichen und Familien zu präventiven Angeboten sind hier besonders wichtig.