Extremismus

Extremismus kommt in der Schweiz immer wieder vor und tritt in verschiedensten Formen in Erscheinung: Von kleinen Symbolen an einer Strassenlaterne bis hin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Übergriffen in der Öffentlichkeit oder gar terroristischen Anschlägen – Grenzen sind dabei leider keine gesetzt. Was unter dem Begriff «Extremismus» zu verstehen und wie dieser vom «Fundamentalismus» zu unterscheiden ist; wie Extremismus gesellschaftlich und gesetzlich in der Schweiz thematisiert resp. behandelt wird und was Fachpersonen der OKJA in Hinblick auf die «Früherkennung» bewirken können, wird in diesem Issue behandelt.

Begriffsklärung und Gesetzesgrundlagen

«Extremismus» und «Fundamentalismus» sind verwandte Begriffe. Letzterer wird eher in Bezug auf religiöse Überzeugungen, Ersterer auf politische Ideologien gebraucht (Eser Davolio & Lenzo 2017, Meyer 2006, Pfahl-Traughber 2008, 2010). Beide beziehen sich auf eine «Frontstellung gegen die Werte einer modernen Demokratie, die Absolutsetzung und Dogmatisierung der eigenen Positionen oder die Absicht einer umfassenden Kontrolle der Gesellschaft» (Pfahl-Traughber 2008: 66). Unabhängig von der ideologischen Ausrichtung streben extremistische oder fundamentalistische Strömungen eine Gesellschaft an, welche gänzlich und ausschliesslich nach ihren eigenen Werten, Normen und Verhaltensweisen ausgerichtet ist. Diese Gesellschaft beruht auf gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit: Menschen werden aufgrund anderer Einstellungen, Verhaltensweisen oder Zugehörigkeiten (z. B. Herkunft, Ethnie, Hautfarbe oder Religion) abgelehnt. Fundamentalist*innen und Extremist*innen sind der Überzeugung, der absolut richtigen Sache zu dienen und die allgemeingültige und unantastbare Wahrheit zu tragen.

Ab wann eine Weltanschauung als fundamentalistisch oder extremistisch gilt, ist teilweise subjektiv. Die meisten Extremist*innen / Fundamentalist*innen verstehen sich nicht als solche, denn «des einen Terroristen ist des anderen Freiheitskämpfer» (Kemmesies 2020: 38). Es gibt jedoch objektive, wissenschaftliche Kriterien sowie Gesetze, an denen man sich orientieren kann.
In der Schweizerischen Gesetzgebung wird zwischen «Extremismus» und «gewalttätigem Extremismus» unterschieden (Bundesrat 2004). Als «gewalttätig-extremistisch» werden «Bestrebungen von Organisationen gemeint, welche die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen ablehnen und zum Erreichen ihrer Ziele Gewalttaten verüben, fördern oder befürworten» (NDG 2015: Art. 19.2e) . Grundsätzlich steht es allen Bürger*innen in der Schweiz frei, eine beliebige politische Gesinnung zu haben, auch eine fundamentalistische oder antidemokratische. Massgebend ist der Bezug zur Gewalt. Solange diese nicht verübt, gefördert oder befürwortet wird, gilt die verfassungsmässige Meinungsfreiheit. Dementsprechend sind extremistische Gesinnungen für Sicherheitsbehörden nur dann ein Thema, wenn Gewalt angewendet oder sonstige Straftaten verübt werden.

Stand der Dinge in der Schweiz

Gewalttaten oder Anschläge bekommen grosse mediale Aufmerksamkeit, wobei sie nur die Spitze des Eisbergs darstellen. Wie gross dieser tatsächlich ist, lässt sich nur schwer einschätzen. Im Bereich des gewalttätigen Extremismus sind in der Schweiz aktuell Rechts-, Links- und dschihadistisch motivierter Extremismus die Hauptthemen (NDB 2021). Gemäss polizeilichen Zahlen kann man von jeweils weniger als tausend gewaltbereiten Militant*innen und maximal einigen hundert Gewalttätigen ausgehen. Die Anzahl der ideologischen Sympathisant*innen lässt sich hingegen kaum einschätzen. Überspitzte Reaktionen auf der einen Seite und Bagatellisierung auf der anderen Seite lassen die Trennlinien teilweise verschwimmen. Die starke Präsenz extremistischer Thesen und Gruppierungen im Internet und den sozialen Netzwerken führt zu einem verzerrten Bild ihrer sonst eher bescheidenen tatsächlichen Bedeutung (Albertini & Doucet 2016). Studien haben zwar gezeigt, dass nicht wenige junge Schweizer*innen teilweise radikalen politischen Ansichten zustimmen, sowohl im linken und rechten als auch im islamistisch-konservativen Spektrum (Liedhegener et al. 2019, Manzoni et al. 2018), jedoch erklärt sich nur eine sehr kleine Minderheit zur Gewaltausübung bereit.

Die aktuellen extremistischen Ideologien bestehen bereits seit Längerem und werden im Folgenden genauer beschrieben. Die Formen ihrer Erscheinung verändern sich hingegen häufiger und hängen wesentlich von den punktuellen gesellschaftlich-politischen Gegebenheiten ab.

Im Kern des Rechtsextremismus (bpb 2016, Eckert 2010, Eser Davolio & Lenzo 2017, Skenderovic 2010, François 2011) steht die Vorstellung der Ungleichwertigkeit von bestimmten sozialen Gruppen, welche die Gewalt gegen sogenannte «Minderwertige» legitimiert. Rechtsextremismus äussert sich daher durch ausgeprägten völkischen Nationalismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit sowie Antisemitismus. Das Gesellschaftsbild von Rechtsextremist*innen ist vom Recht des Stärkeren und Autoritarismus sowie von der damit einhergehenden Ablehnung des Pluralismus geprägt. Unter den Schweizer Rechtsextremist*innen lassen sich diverse Prägungen erkennen: Neofaschist*innen / Neonazis (Verehrung von Faschismus und Nationalsozialismus), Negationist*innen (Leugnung oder Verharmlosung von Nationalsozialismus und des Holocaust), Verschwörungstheoretiker*innen (Glauben, dass eine Kleingruppe Verschwörer*innen das Weltgeschehen manipuliert) und Nationalrevolutionär*innen (Streben nach ethnopluralistischen Nationen). Medial sehr präsent ist heute die Subkultur der sog. «Identitär*innen», welche der Überzeugung sind, dass das biologisch und kulturell homogene weisse, christliche Volk Europas von Migration und Islam in seiner Existenz bedroht ist.
Im Kern des Linksextremismus (bpb 2012, Pfahl-Traughber 2020, Schröder & Deutz-Schröder 2015, NDB 2018) stehen die Forderung nach sozialer Gleichheit und die Ablehnung der Gesetze und Regeln des Rechtsstaates. Dabei wird der demokratische Pluralismus abgelehnt und eine homogene kollektive Gesellschaft angestrebt. Querschnittsthemen linksextremistischer Ideologien sind Antikapitalismus, Antiimperialismus und Antifaschismus. Der Kapitalismus und die Institutionen (staatliche Strukturen, Polizei) werden als Unterdrückungssystem wahrgenommen und die Globalisierung als moderne Form von kolonialistischer Ausbeutung. Zu den Faschist*innen gehören Rechtsextremist*innen – die historischen politischen Feinde – aber auch Nationalkonservative und teilweise sogenannte Kapitalist*innen (Wirtschafts- und Finanzkreise). Gegenwärtig sind in der Schweiz vor allem marxistisch-leninistische oder anarchistisch-autonome Bewegungen präsent. Marxistische Gruppierungen zielen auf die Schaffung einer klassenfreien Gesellschaft, mittels  revolutionärem Kampf. Anarchistisch-autonome Gruppierungen verstehen sich als libertär und streben vor allem eine herrschaftsfreie Gesellschaft an. Institutionen und Gesetze werden dabei als illegitime Zwangsinstrumente abgelehnt.
Unterschiedliche islamistisch-fundamentalistische Strömungen (bpb 2018, Hummel et al. 2016, Pfahl-Traughber 2008, Ranstorp 2019, Roy 2002, NDB 2021) haben zum Ziel, eine Gesellschaftsordnung nach islamischen Regeln zu etablieren. Sie lehnen die Werte der modernen demokratischen Staatsformen ab und streben nach einer umfassenden Kontrolle der Individuen und der Gesellschaft nach religiösen Prinzipien. Nicht alle greifen auf Gewalt zurück: Seit der Jahrtausendwende haben vor allem sogenannte dschihadistisch inspirierte Gruppierungen / Personen Gewalttaten in Europa ausgeübt. Der Begriff «Dschihadismus» wird gegenwärtig hauptsächlich in Bezug auf den gewaltbereiten Salafismus verwendet. Der Salafismus ist eine Strömung des sunnitischen Islams, der sich an den frommen Altvorderen (den Gefährten des Propheten) orientiert. Er fordert ein dogmatisches, wortgetreues Verständnis der Texte, d.h. die Tradition aus der Frühzeit des Islams ist unverändert nachzuahmen. Er lehnt alle anderen Deutungsschulen ab und hält sein Verständnis des Islams für das einzig «Wahre». Damit geht eine starke Abgrenzung gegenüber allen Andersgläubigen einher; diese werden als Ungläubige und Feinde wahrgenommen, was die Ausübung von Gewalt gegen sie legitimiert. Der dschihadistische Salafismus erachtet den bewaffneten Kampf als persönliche Pflicht jedes (wahren) Angehörigen des muslimischen Glaubens. Die Feinde des Islams (andersdenkende Muslim*innen, der Westen, das Judentum usw.) sind zu bekämpfen, weil sie die Ausübung der «wahren Religion» verunmöglichen. Dabei wird der Begriff der «Islamophobie» häufig als Propagandanarrativ oder als Druckmittel gegen kritische Stimmen missbraucht.

Radikalisierung: Was nun?

Gemäss dem aktuellen Wissenstand (vgl. Botbol et al. 2020, Beelmann 2020, Kruglanski et al. 2019, Misiak et al. 2019) sind Radikalisierungsverläufe und individuelle Werdegänge von Extremist*innen sehr unterschiedlich. Radikalisierung ist zwar ein Prozess, jedoch verläuft sie nicht linear entlang definierter Stufen. Ideologische Tiefe ist zudem keine notwendige Voraussetzung für Gewaltanwendung. Es wird heute davon ausgegangen, dass Radikalität ein multifaktorielles Phänomen ist, das aus dem Zusammenspiel von überwiegend nicht spezifischen, «normalen» psychosozialen Faktoren und Ursachen entsteht. Im Zentrum stehen dabei Prozesse der Identitätsbildung, die Suche nach Sinn und persönlicher Bedeutung sowie die Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten, Diskriminierung, Bedrohung oder Unsicherheit auf persönlicher Ebene oder in Bezug auf Zugehörigkeitsgruppen. Persönlichkeitsmerkmale, familiäre Beziehungsmuster und das soziale Umfeld spielen dabei auch eine Rolle. Aus entwicklungspsychologischer Sicht ist nicht zu vergessen, dass gewisse Tendenzen zu Idealismus, Absolutismus und Radikalität zum normalen Übergang zwischen Kindheit und Erwachsensein gehören (Rolling & Corduhan 2018).

Merkmale extremistischer Weltanschauungen

Über die ideologische Ausrichtung hinaus weisen extremistische Ideologien wesentliche Gemeinsamkeiten auf (nach Bouzar & Martin 2016, Khosrokhavar  2014, Kinvall 2004, Pfahl-Traughber 2010):

  • Stark dualistische «Wir - Sie» - Deutungsschemen: Das Weltbild ist nach «Freund – Feind», «richtig – falsch», «gut – böse» usw. strukturiert, wobei «Wir» immer die Guten sind. 
  • Stereotypen prägen die Wahrnehmung der «Anderen» sehr, bis hin zur Bildung von Feindbildern.
  • Überbewertung der eigenen Zugehörigkeitsgruppe und Abwertung der anderen Gruppen, allen voran derjenigen der ideologischen Feinde.
  • Weltbild ohne Nuancen, vereinfachte Erklärungen und Kausalzusammenhänge. Die Komplexität wird auf wenige Faktoren reduziert und der bestehenden Identität und Gesinnung angepasst.
  • Normativer Absolutheitsanspruch: Nur nach den eigenen Regeln kann die Welt gerechter werden, dafür muss sie von den ideologischen «Feinden» gesäubert werden.
  • Tendenz, sich zum Opfer zu machen und eine entsprechende Affinität für verschwörungstheoretische Erklärungsansätze.
  • Ideal des Freiheitskampfes und des unbegrenzten Zusammenhaltes zwischen Kampfbrüdern und -schwestern, mit mehr oder weniger geprägtem Interesse für Waffen, Kampftaktik und Kampfsport.
  • Gefühl, eine Mission zu haben und dafür auserwählt worden zu sein.

Ähnliche Tendenzen sind teilweise auch bei radikalen Fangruppierungen oder religiös-fundamentalistischen Gemeinschaften zu beobachten (Hogg & Adelman 2013). Dabei geht es meistens um zugehörigkeitsstiftende Gruppen mit klaren Grenzen, eindeutigen, unumstrittenen Vorschriften betreffend Anschauungen, Normen, Einstellungen und Verhaltensweisen, ritualisierten Praktiken und Druck zur Konformität. Bei wahrgenommener Ungerechtigkeit oder Bedrohung können solche Gruppen zu Rechtgläubigkeit, Kompromisslosigkeit und radikalen Verhaltensweisen neigen. Weitere Informationen können dem Merkblatt «Elf Merkmale problematischer Gruppen» (FSEG 2018) entnommen werden.

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Betroffene Politikbereiche

Gesundheitspolitik

  • Förderung der psychischen Gesundheit durch die Stärkung von Schutzfaktoren, bspw. soziales Netzwerk (Peers, erwachsene Ansprechpersonen) und gute Aufwachsbedingungen im Sozialraum.

Gesellschaftspolitik

  • Tatsächliche Gleichbehandlung von allen Menschen sicherstellen.
  • Klare gesellschaftliche Haltungen gegen extremes Gedankengut fördern und öffentlich sichtbar machen.
  • Förderung sozialer Einrichtungen verschiedenster Arten, um Integration, Antidiskriminierung und Früherkennung zu stützen.
  • Anlaufstellen für Opfer von Gewalt / niederschwellige Beratung und Unterstützung.

Familienpolitik

  • Finanziell schwächer gestellte Familien ernst nehmen und unterstützen, um Integration zu fördern. 

Jugendpolitik

  • Förderung von kritischem Denken und Selbstkompetenzen.
  • Inklusives Angebot von Kinder- und Jugendaktivitäten sowie -betreuung sicherstellen. Somit erhalten Extremist*innen / Fundamentalist*innen weniger Möglichkeiten mittels Freizeitaktivitäten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen aufzubauen.

Migrationspolitik

  • Die Achtung von Menschenrechten, der Schutz von Minderheiten und eine gelingende Integration sind starke Mittel gegen Extremismus und fördern das Gemeinschaftsgefühl.

Sicherheitspolitik

  • Strafnormen gegen Rassendiskriminierung, Beschimpfung, Verleumdung, üble Nachrede und Drohung werden implementiert und geschützt.
  • Zivilrechtlicher Schutz der Persönlichkeit
  • Nicht-polizeiliche Präventionsmassnahmen: 2017 wurde der nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (Sicherheitsverbund Schweiz) verabschiedet. Dieser Plan enthält 26 Massnahmen (M.), welche als Empfehlungen zu verstehen sind. Zuständig für deren Umsetzung sind hauptsächlich die Kantone, teilweise auch die Gemeinden. Für die Kinder- und Jugendarbeit sind folgende Empfehlungen nennenswert: Erarbeitung / Durchführung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für Fachpersonen (M. 2), Sensibilisierung und Schulung von Schlüsselpersonen auf lokaler Ebene (M. 5), Erarbeitung und Bereitstellung von pädagogischem Material (M. 9), Förderung der Zusammenarbeit zwischen Staat, Migranten-, Sport-, Jugend- und Frauenvereinen, Fachpersonen, Hilfswerken und religiös tätigen Organisationen (M. 11), Verstärkung der Massnahmen zur Förderung der aktiven Bürgerschaft, Stärkung der Demokratie und Verhinderung von Diskriminierungen (M. 18) sowie gezielte Interventionen bei Kindern und Jugendlichen, deren Sicherheit oder Entwicklung gefährdet sein könnte (M. 19).

Kulturpolitik

  • Anerkennen verschiedenster Kulturen und Ermöglichung eines gegenseitigen Austauschs (z. B. mittels Quartiertreffen oder über Musik, Theater oder Sport) zur Förderung von Kenntnis und Akzeptanz in der Gesellschaft.
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Potential und Herausforderungen

Potential


Früherkennung und Prävention

In Sachen Extremismus kommt der Präventionsarbeit bei Kindern und ganz besonders bei Jugendlichen, eine wesentliche Bedeutung zu. Sie bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, gewaltaffine und menschenverachtende Denk- und Verhaltensmuster frühzeitig offen zu legen und Betroffene zum Nachdenken anzuregen.
Ab wann hingeschaut werden muss:

  • Wenn Gewalt angewandt wird, sei es physisch oder psychisch: Bei Beleidigung, Ausgrenzung, Mobbing, Druckausübung, Erniedrigung, Drohungen oder sonst aggressivem Verhalten.
  • Wenn Gewalt mit ideologischer Begründung angewandt wird, bspw. bei der Ausübung von Druck auf eine Person, um sie zu zwingen, sich an normative Forderungen anzupassen (z.B. Bekleidung nach religiösen Geboten).
  • Wenn eine Person sich entsprechend typischer Merkmale einer extremistischen Zugehörigkeitsgruppe verhält: Gebrauch der typischen Argumentationsmuster, Thesen, Redewendungen, äusseren Zeichen (Symbole, Bekleidung, musikalische Vorlieben usw.), Selbstdarstellung im Internet als typische*r Angehörige*r einer Kategorie, provokativ-forderndes normatives Verhalten usw.
  • Wenn eine Person Sympathien hinsichtlich einer extremistischen Zugehörigkeitsgruppe äussert oder ein auffälliges Interesse an einer gewaltbefürwortenden Ideologie zeigt.

Früherkennung und Intervention

Realistisch gesehen gibt es bezüglich der Früherkennung im Bereich der Radikalisierung kein allgemein anwendbares «Rezept». Zur Früherkennung gibt es zwar Hilfsinstrumente wie Kriterienlisten, diese sind aber in der Praxis nur bedingt umsetzbar. Es empfiehlt sich, bei Verdacht oder im Zweifelsfall bei einer Beratungsstelle für Radikalisierungs- oder Gewaltprävention Rat zu suchen.
Es gilt stets aufmerksam zu bleiben. Nur wenn Kinder- und Jugendarbeitende selbst bzgl. der Thematik sensibilisiert sind, können sie möglichst früh entsprechende Affinitäten bei Kindern und Jugendlichen erkennen. Beginnt eine junge Person, sich mit dem Thema auseinander zu setzen, so ist es wichtig, diese nicht zu bewerten und «abzustempeln», sondern genau hinzuschauen und mit ihr gemeinsam zu reflektieren und zu hinterfragen. Weitere Empfehlungen können der Handreichung «Protest, Provokation oder Propaganda?» (Ufuq.de 2015) entnommen werden. 
Grundsätzlich können Extremismus und Fundamentalismus mit den üblichen Arbeitstechniken der OKJA thematisiert werden. Darüber hinaus können die folgenden Fragen («Dilemmata») für Fachpersonen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen nützlich sein (in Anlehnung an Brune 2011):

  • Dilemma 1: Jugendliche Provokation oder ideologische Überzeugung / Gewaltbereitschaft? Handelt es sich bei der Handlung um reine Provokation oder handelt die Person aus ideologischer Überzeugung?
  • Dilemma 2: Umgang mit Betroffenen und / oder Vorfällen im Spannungsfeld zwischen Dramatisierung und Verharmlosung. Inwiefern muss bei einem Vorfall reagiert werden? Der Grat zwischen Verharmlosung und Dramatisierung ist oft schmal. Eine gewisse Gelassenheit ist genauso wichtig wie Sensibilität und Wachsamkeit.
  • Dilemma 3: Vermittelnd reagieren und den Dialog aufrecht erhalten oder verwarnen, bestrafen, Druck ausüben, verbieten, ausschliessen, Anzeige erstatten? Wie soll mit «Täter*innen» umgegangen werden? Reicht es, mit ihnen zu sprechen und das Geschehene zu thematisieren oder muss der Fall unbedingt gemeldet und sofort Druck ausgeübt werden?

Bei der niederschwelligen Intervention gilt es, mit Betroffenen das Gespräch zu suchen und, wenn möglich, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Dabei ist wichtig, dass klar Stellung genommen wird und Grenzen aufgezeigt werden: Diskriminierung, Drohungen, Hassreden usw. können zu Straftaten führen - die Meinungsäusserungsfreiheit ist nicht grenzenlos. Erfahrungsgemäss ist es im Umgang mit Betroffenen ratsam, nicht von Anfang an mit ideologischen Begründungen zu argumentieren. Häufig lohnt es sich, auf wahrgenommene Missstände und Ungerechtigkeiten einzugehen und dabei die Kausalzusammenhänge differenziert zu betrachten sowie Gewalt als Konfliktlösungsansatz zu hinterfragen. Hierbei wird das kritische Denken gefördert. Auch kann es erhellend sein, wenn eine Fachperson aufzeigt, wohin eine ideologische oder extremistische Haltung führen kann, bspw. wenn eine junge Person eine Lehrstelle anstrebt.
Stellt sich in Gesprächen mit Kindern und Jugendlichen heraus, dass bereits eine verfestigte radikale Haltung vorliegt, so ist es ratsam, eine Beratungsstelle hinzuzuziehen. In komplexen Situationen, z. B. bei schwierigen familiären Verhältnissen, kognitiven oder psychischen Schwierigkeiten, bestehender Delinquenz oder Gewalttätigkeit, sind interdisziplinäre, vernetzte Ansätze notwendig. 
Neben individuellen Gesprächen mit Betroffenen kann auch die Berücksichtigung des näheren Umfelds von jungen Menschen, welche sich zu extremen oder fanatischen Gruppen / Haltungen hingezogen fühlen, als niederschwellige Intervention genutzt werden. Denn je nachdem, ob die Haltung eines Kindes oder Jugendlichen von dem Einfluss einer bestimmten Gruppe oder einer Bezugsperson abhängt oder nicht, kann das weitere Vorgehen der Fachperson variieren bzw. danach abgestimmt werden (weitere Erläuterungen unter «Rechtsextremismus: Aktiv werden im Gemeinwesen»).
 

Herausforderungen


Internet: Problem, Chance oder beides?

Mit dem Internet wurden viele Möglichkeiten zur Verbreitung von extremistischen Thesen und zur Vernetzung von Gleichgesinnten geschaffen. Extremistische Gruppierungen, Verschwörungstheoretiker*innen und Fanatiker*innen aller Art sind sehr präsent und gelangen dabei zu einer Bedeutung, die sie in der physischen Welt gar nicht haben. Sich in diesem «Dschungel» zurecht zu finden erfordert Medienkompetenz und kritisches Denken.

Mittels Algorithmen werden bspw. auf Social-Media-Kanälen Weltanschauungen durch die Filterung von ähnlichen / kongruenten Inhalten verstärkt. Es lohnt sich, die Kinder und Jugendlichen auf diesen Mechanismus hinzuweisen.

Kinder und Jugendliche können ausserdem darauf aufmerksam gemacht werden, dass hinter einem Bildschirm die Hemmschwelle für Hassrede oder Mobbing tiefer als in der physischen Welt liegt und dass im Internet ein falsches Gefühl der Anonymität entstehen kann.

Es ist nicht immer einfach, «Fake News» oder Verschwörungstheorien von der Realität zu unterscheiden und dabei ideologisch verzerrte Darstellungen zu erkennen. Im Internet können alle Menschen irgendeine These über irgendein Thema verbreiten und die Wahrheit für sich behaupten. Kinder und Jugendliche können begleitet und unterstützt werden, indem bspw. gemeinsam Online-Quellen recherchiert werden, um ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen. 

Extremistische Ausdrucksformen und Plattformen können sich rasch ändern. Die OKJA muss wachsam und gut informiert bleiben, damit allfällige Tendenzen bei den «eigenen» Kindern und Jugendlichen rasch als solche erkannt werden können. Dieser Herausforderung kann unter anderem durch regelmässige Austauschgefässe oder Weiterbildungen entsprochen werden.

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Werte / Haltungen / Forderungen

  • Im Zentrum steht das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen sowie der Schutz ihrer Grundrechte (Gleichheit aller vor dem Recht, Schutz vor willkürlicher Behandlung durch Staatsorgane, Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit, Glaubensfreiheit). Ein demokratischer Rechtsstaat wie die Schweiz gewährt und schützt diese Grundrechte. Dieses Selbstverständnis wird auch in der OKJA gelebt.
  • Die OKJA pflegt einen differenzierten Umgang mit Extremismus und Fundamentalismus, ohne Einzelsituationen zu dramatisieren. Sie ist sich jedoch auch der Gefahren gut organisierter Gruppierungen bewusst, welche darin geübt sind, unauffällig Einfluss auf Kinder und Jugendliche zu nehmen.
  • Die OKJA setzt im Umgang mit Extremismus und Fundamentalismus auf bewährte Arbeitsweisen, wie Aufklärung, Schutz vor Diskriminierung, Inklusion und Integration sowie auf ihre Netzwerke.
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Relevanz gem. Ziele FKJV* (ehem. ASIV)

Soziale, kulturelle und politische Integration

Die OKJA trägt mit ihren niederschwelligen und offenen Angeboten dazu bei, Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, sozialen Stellung, Lebensform sowie ihrer religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugung, einen gleichberechtigten Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen zu ermöglichen. Die OKJA befähigt Kinder und Jugendliche, durch eigene kulturelle Aktivitäten an bestehenden, gesellschaftlichen, politischen, aber auch ästhetischen Normen und Werten zu rütteln und bietet Plattformen, Lernfelder und Vernetzungsmöglichkeiten, um eigene Stile und Weltanschauungen zu entwickeln und zu vermitteln.

Selbstständige und verantwortungsbewusste Lebensführung

Kinder und Jugendliche werden von der OKJA darin gefördert, soziale Verantwortung für sich selbst und für die Gemeinschaft zu übernehmen und soziale Beziehungen aufzunehmen und zu erhalten.

Gesundheitsförderung und Prävention

Die OKJA kann Kinder ab 6 Jahren erreichen, wodurch sie eine wichtige Rolle in der Früherkennung übernimmt. Darüber hinaus tragen Projekte und Angebote der OKJA zur Förderung von Schutzfaktoren und der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bei.

Kinder- und jugendgerechte Rahmenbedingungen

Kinder und Jugendliche brauchen gute Aufwachsbedingungen, um sich in der Gesellschaft zu orientieren und eigene Haltungen entwickeln zu können. Die OKJA setzt sich dafür ein und fördert diese.


*Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV)

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Leistungen OKJA

«Offenheit» als Grundprinzip 

In der OKJA ist jede*r ausnahmslos willkommen und «darf sein». Die OKJA erkennt die menschliche Vielfalt an und setzt sich aktiv gegen jegliche Form der Diskriminierung ein, indem sie diese offen thematisiert sowie den Dialog zum «Umgang mit Vielfalt» fördert (voja 2021: 19f.).

Prävention und Früherkennung

Die Mitarbeitenden der OKJA schaffen während ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein offenes und vertrautes Klima. Dadurch ist es ihnen möglich, mit der Zielgruppe über Themen wie «Extremismus» oder «Fundamentalismus» zu sprechen und aufzuklären. Sie sind in der Lage, extreme Gesinnungen bei Kindern und Jugendlichen früh zu erkennen und können u.a. im Rahmen vom Treffbetrieb oder von Projekten, in persönlichen Gesprächen oder in Form einer Triage zu Fachpersonen reagieren. Bestehen Zweifel über die Schwere einer Radikalisierung, ist der Einbezug einer externen Fachstelle unumgänglich.

Demokratiebildung / Informelle Bildung

Die OKJA fördert die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Mitverantwortung von Kindern und Jugendlichen indem sie ermöglicht, dass diese an Diskussions-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen beteiligt werden und demokratisches Verhalten üben (ebd.: 20). Auf diese Art leben sie vor, dass in einer demokratischen Gesellschaft verschiedenste Meinungen Platz haben und es dabei kein universelles «richtig» oder «falsch» gibt. Darüber hinaus kennen sich Fachpersonen der OKJA im Themenfeld zu «Extremismus» und «Fundamentalismus» aus und können der Zielgruppe ihr Wissen informell im Rahmen von Projekten und Aktivitäten näher bringen.

Medienkompetenz

Im Internet stossen Kinder und Jugendliche oft auf unreflektierte Inhalte, welche sie einfach konsumieren können und kaum thematisiert werden. Die OKJA fördert das Bewusstsein und die Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bezug auf einen selbstbestimmten und kritischen Umgang mit Medien (ebd.: 20). Darüber hinaus ist die OKJA auch digital präsent und kann so Kinder und Jugendliche mit ihren Angeboten erreichen (bspw. über Social Media).

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Konkreter Nutzen

Kinder / Jugendliche...

Für Kinder und Jugendliche sind Peer-Beziehungen von grosser Bedeutung. Sie sind für die Meinungsbildung wichtig und können bei Unstimmigkeiten oder eigenen Interessen sozialen Druck auf einzelne Kinder und Jugendliche aufbauen und zu Konflikten führen. Die offene Kinder- und Jugendarbeit kann hier Gefässe schaffen, welche einen respektvollen Austausch (auch mit anderen Meinungen) ermöglichen. Wenn die unterschiedlichen Ansichten von Kindern und Jugendlichen Platz haben und auf ihre Anliegen eingegangen wird, können sie auch untereinander andere Perspektiven und Sichtweisen annehmen. Dabei muss die Balance zwischen Offenheit und einer klaren Haltung gefunden werden, d.h. andere Meinungen werden angehört, jedoch wird eine klare Haltung gegen menschenverachtende oder menschenfeindliche Aussagen eingenommen.

Nutzen für Kinder und Jugendliche:

  • Mittels Peer-Gruppenarbeit können Ressourcen gestärkt werden. Die Kinder und Jugendlichen lernen gemeinsam mit ihren Peers, andere Perspektiven und Erlebnisse zu akzeptieren, eigene zu reflektieren und die Perspektive zu wechseln.
  • Der Horizont sowie die Selbstkompetenzen der Kinder und Jugendlichen werden erweitert und dadurch ihre Persönlichkeit gestärkt.
  • Durch die Niederschwelligkeit der OKJA können auch «nebenbei» schwierige Themen und Erfahrungen angesprochen werden.
  • Kinder und Jugendliche können sich Fachpersonen der OKJA anvertrauen und von ihren Sorgen, Unsicherheiten oder Gewalterfahrungen berichten. Zudem können Fachpersonen aufgrund ihrer Beziehungsarbeit früh negative Veränderungen (auch hinsichtlich Ideologien und extremistischen Haltungen) im Leben der Kinder und Jugendlichen bemerken und darauf adäquat reagieren.

Für Gemeinden / die Gesellschaft:

Ideologische oder extremistische Haltungen sind selten das Problem einer Einzelperson, sondern eher einer gesamten Gesellschaft. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Gemeinden sowohl in die Prävention und Sensibilisierung als auch in die Intervention mit einzubeziehen.

(Gewalt-)Prävention / Sensibilisierung

In unserer Gesellschaft sind extremistische Haltungen vorhanden. In der Prävention ist es daher wichtig, die Auswirkungen dieses Gedankenguts einzudämmen und die Denkmuster sowie -strukturen abzubauen. Wird die Botschaft adressat*innengerecht vermittelt, so kann die OKJA mit Workshops, Themenrunden o.ä. präventiv und sensibilisierend auf Kinder, Jugendliche und deren Umfeld einwirken.

Intervention und Sicherheit

Bei einem Vorfall, welcher auf eine ideologische / extremistische Haltung schliessen lässt, muss das Umfeld der Täter*innen mit berücksichtigt werden. Die OKJA kann dabei unterstützend wirken. Um eine bestmögliche Zusammenarbeit bei einem konkreten Vorfall sicherzustellen, müssen die OKJA und weitere Institutionen und Fachstellen innerhalb und ausserhalb der Gemeinde gut miteinander vernetzt sein.

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Good Practice

«1000 & eine Welt»

Dieses Projekt wurde mit dem Ziel durchgeführt, dass Kinder und Jugendliche ihr Heimat- oder Zweitheimatland vorstellen. Die Kinder und Jugendlichen entschieden selbst, wie sie ihr Land präsentieren. Im Rahmen einer Veranstaltung standen die mitwirkenden Jugendlichen den Besucher*innen an zwei Nachmittagen Rede und Antwort und ermöglichten auf kreative Art, Einblicke in ihr (zweites) Heimatland. Dabei unterstützte ein Fragebogen die Kontaktaufnahme zwischen den Gästen und den jugendlichen Expert*innen.

Kinder- und Jugendfachstelle Region Gantrisch

Sandgrubenweg 11
3132 Riggisberg
Tel.: 031 802 13 70
fachstelle@kjfa-gantrisch.ch

Thementag «Aufwachsen in verschiedenen Kulturen»

Die OKJA Steffisburg organiserte 2018 einen Tag zum Thema «enfants, bambini, kids - Aufwachsen in verschiedenen Kulturen». Die Zielgruppe waren Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren sowie deren Bezugspersonen. In einer interaktiven Ausstellung wurden die Schwerpunkte «Heimat», «Schulweg», «Migration», «verschiedene Kulturen» und «Flucht» beleuchtet. Das Material des Thementages kann auf der Homepage der OKJA Steffisburg heruntergeladen werden!

Offene Kinder- und Jugendarbeit Steffisburg

Unterdorfstrasse 29
3612 Steffisburg
Tel.: 033 439 43 90 / 079 656 86 86
okja@steffisburg.ch

«Kampfesspiele®» und «Halle für Alle»

Durch diese beiden Angebote der OKJA Köniz werden Gewalt- und Suchtprävention geleistet sowie Gesundheit und gesellschaftliche Integration gefördert.
Mithilfe des Konzepts Kampfesspiele® wird unter anderem ein kraftvoller, dynamischer Körperkontakt unter Kindern und Jugendlichen genutzt, um sich im ritualisierten Kräftemessen mit Themen wie Respekt, Achtung und Fairness auseinander zu setzen. Bei der «Halle für Alle» handelt es sich um ein niederschwelliges Angebot für Kinder im Primarschulalter, bei dem es ihnen ermöglicht wird, die (Schul-)Turnhalle frei zu nutzen und sich nach eigenen Wünschen zu bewegen.

Workshopangebot von NCBI Sektion Bern

NCBI bietet ein bewährtes und professionelles Konzept für Kurse, Kriseninterventionen, Weiterbildungen und Beratungen in den Themenbereichen «Abbau von Vorurteilen», «Rassismus und Diskriminierung» und «Gewaltprävention» an. NCBI-Programme eignen sich u.a. für die Kinder- und Jugendarbeit.

NCBI Schweiz

Alte Landstr. 93a
8800 Thalwil
Tel.: 044 721 10 50
schweiz@ncbi.ch
Workshopangebot

«Aktionswoche gegen Rassismus» der Stadt Bern

Mit der Aktionswoche setzt die Stadt Bern ein klares Zeichen und bezieht Organisationen der Zivilgesellschaft in ihr Engagement ein: Sie erhalten mit der Aktionswoche eine Plattform für ihren konkreten Einsatz gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Sie beteiligen sich mit eigenen Ideen und Projekten an der Aktionswoche und erhalten dafür die Unterstützung der Stadt. Die Bevölkerung wird auf die Existenz rassistischer Diskriminierung aufmerksam gemacht und zur Debatte darüber eingeladen. 


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