Party aber sicher – Jugendliche als Eventveranstalter*innen

Der Wunsch nach «Party»
Das vorliegende Issue geht von dem Grundgedanken aus, dass Jugendliche ihre Freizeit mit Gleichaltrigen bzw. Peers verbringen wollen und (Frei-)Räume brauchen, um sich zu verwirklichen (s. Deinet, 2005; Böhnisch, 2012). Freiräume setzen sich unter anderem zusammen aus verfügbarer Zeit, zugänglichen Räumlichkeiten für sich und für andere Jugendliche und der Möglichkeit, diese Zeit und Räume selbstbestimmt zu bespielen (Peyerl & Züchner, 2020). Eine beliebte und einfache kulturelle Ausdrucksweise von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche zu diesem Verständnis von Frei-raumnutzung passt, sind Events / Veranstaltungen wie Partys. Dabei geht es darum, sich in einem ungezwungenen bzw. ausgelassenen Rahmen zu treffen, sich zu zeigen, Beziehungen zu pflegen oder neu zu knüpfen und nicht zuletzt darum, die eigene Identität und Gefühle von Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit zu bestimmten Gruppen zu entwickeln (Sichelschmidt, 2014).

Die OKJA als Akteurin
Offene Kinder- und Jugendarbeit verfolgt unter anderem die Prinzipien der Lebensweltorientierung und der Partizipation (DOJ, 2018) und will Jugendliche dabei unterstützen, ihr Lebensumfeld und insbesondere ihre Freizeit selbst zu gestalten. Daher ist die Thematik Jugendliche als Partyveranstalter*innen für die OKJA zentral. Jugendliche sollen ihre Kultur selbst mitgestalten und dabei Selbstwirksamkeit erleben. Dazu soll eine schrittweise Übernahme von Verantwortung erlernt werden, wobei die Fachpersonen der OKJA professionelle Unterstützung bieten können. Zudem haben Veranstaltungen innerhalb eines Gemeinwesens eine gewisse Strahlkraft; Jugend(kultur) wird verstärkt wahrgenommen. Auch hier hat OKJA als professionelle Akteurin in der Freizeitgestaltung von Jugendlichen eine spezifische Rolle.
Das Issue dient als Orientierung für Jugendarbeitende, weitere Fachpersonen, Gemeinden, Institutionen sowie Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die Jugendliche bei diesem Prozess begleiten. Ziel ist es, nebst einer gelungenen Party auch (soziale) Kompetenzen, Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen zu entwickeln, zu fördern und zu stärken.

Risikokompetenzen aneignen – das Handlungsmodell «risflecting©»
Im Zusammenhang mit Veranstaltungen wie Partys ist die breite Thematik unterschiedlicher Risiken zentral: Ausgelassenheit kann ganz allgemein zu nachlassender Vorsicht führen, im Kontext von Partys sind insbesondere auch Gruppendynamiken, zunehmende Müdigkeit oder Veränderungen in Wahr-nehmung und Verhalten aufgrund von Substanzkonsum (Alkohol, Tabakwaren und weitere Substan-zen) zu nennen. Um die Thematik des Umgangs mit Risiken zu bearbeiten, bietet sich folgendes Modell an, welches sowohl in Einrichtungen der ausserschulischen Arbeit mit Jugendlichen, aber auch in der Suchtprävention zunehmend Einzug hält:
Das pädagogische Handlungsmodell «risflecting©» befasst sich mit der Entwicklung von Rausch- und Risikobalance. Risiko meint hier die Verbindung von Ungewissheit und Bedeutsamkeit, die mit einem Ereignis einhergehen und zur Auseinandersetzung mit ihm und seinen Folgen auffordert. Unter Rausch wird eine prozesshafte Veränderung sinnlicher und sozialer Wahrnehmung, also von Eindrücken, Emotionen, Grenzen und Konventionen verstanden. Das Modell beschreibt einen konkreten Ablauf, der auf die Begleitung von Jugendlichen als Party- bzw. Eventveranstalter*innen angewendet werden kann. Es zielt auf die Aneignung von (Risiko-)Kompetenzen, die (Selbst-)Reflexion und das soziale Miteinander (Achtsamkeit, Respekt, Wahrnehmung, Übernahme von Verantwortung etc.) ab und will Menschen dazu befähigen, Risiken als solche zu erkennen und analysieren zu können. Die Risikokompetenz soll daraufhin die Entscheidung unterstützen, ob ein Risiko eingegangen wird oder nicht. Um diese Kompetenzen entwickeln zu können, bedarf es grundsätzlicher intellektueller, sozialer und emotionaler Fähigkeiten. Diese zu bilden, ist Ziel der Pädagogik, Gesundheitsförderung und ein wichtiger Teil der Begleitung von Jugendlichen als Party- bzw. Eventveranstalter*innen. Gemäss diesem Handlungsmodell geht es bei der Begleitung von Jugendlichen als Partyveranstalter*innen um die Entwicklung einer «Festkultur», die Vor- und Nachbereitung (Reflexion) solcher kollektiven Erlebnisse, denn «ein Fest ist so gut wie seine Vorbereitung» (Koller 2005).

Altersunterschiede und rechtliche Grundlagen
In der Thematik ist es wichtig, zwischen Minderjährigen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsenen über 18 Jahren als Event- bzw. Partyveranstalter*innen zu differenzieren, da es einen Unterschied macht, wie viel Verantwortung einem 13-jährigen Jugendlichen im Vergleich zu einer 18-Jährigen oder älteren jungen Erwachsenen übertragen wird. In jedem Fall (auch altersunabhängig) gilt es, die Entwicklung der betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu berücksichtigen und das Mass an Verantwortungsübertragung angemessen festzulegen. Auch Minderjährige sollen Verantwortung übernehmen – nur so können sie es lernen! Bei Veranstaltungen mit minderjährigen Verantwortlichen stellen die Fachpersonen der OKJA in Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten sicher, dass sowohl geltendes Recht eingehalten wie auch die (engere) Begleitung der Jugendlichen (inkl. allfälliger Präsenz Erwachsener) sichergestellt wird.
Als rechtliche Grundlage gelten in jedem Fall die Jugendschutzbestimmungen nationaler, kantonaler und kommunaler Gesetze und Verordnungen, dazu die entsprechenden Erlasse zu Lärmemissionen, allfälligen erforderlichen Bewilligungen (z.B. Ausschank, Betriebszeiten) usw.


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Betroffene Politikbereiche

Jugendpolitik    

  • Förderung und Erhalt von jugendgerechten Rahmenbedingungen.
  • Partys / Veranstaltungen als Möglichkeit, (Frei-)Räume für Jugendliche und junge Erwachsene zu schaffen.
  • Möglichkeiten zum Einüben von Verantwortungsübernahme und freiwilligem Engagement.

Kulturpolitik

  • Partys und diverse (kulturelle) Veranstaltungen für (und von) Jugendliche(n) bzw. junge(n) Erwachsene(n) unterstützen bzw. veranstalten, zur Förderung der Jugendkultur.

Gesellschaftspolitik

  • Planen, Organisieren und Durchführen von Partys und Veranstaltungen als Lernfelder auf dem Weg zur Selbständigkeit.
  • Kompetenzerwerb: Lernen von Verantwortungsübernahme für Jugendliche und junge Erwachsene.
  • Teilhabe und Teilnahme wird ermöglicht (Mitwirken in einem Betriebs- bzw. Organisationsteam, Teilnehmen an einer Party).

Sicherheitspolitik

  • Ermöglichen von geordneter Nutzung, die für eine Gemeinde tragbar ist.
  • Sicherheitsverständnis der Jugendlichen und jungen Erwachsenen stärken.
  • Sichere Begegnungsräume gewährleisten.
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Potential und Herausforderungen

Potential

  • Sichere Begegnungsräume für Jugendliche im Gemeinwesen.
  • Mehr Veranstaltungen von und für Jugendliche(n) in der Gemeinde – eine lebendigere / vielfältigere Gemeindekultur.
  • Aktivierung der Jugendlichen zur Auseinandersetzung mit Veranstaltungsvorbereitung, -durchführung, -nachbereitung und den damit zusammenhängenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Jugendlichen Freiraum zum Experimentieren bieten, in welchem sie sich entfalten können und in welchem auch ein Scheitern im sicheren Rahmen möglich ist.
  • Vernetzung und Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinde, Entwicklung einer gemeinsamen Haltung und Kommunikation aller involvierten Instanzen, breite Unterstützung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der beteiligten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen.
  • Identifikation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit der Wohngemeinde.

Herausforderungen

  • Verantwortungsübernahme der Jugendlichen gegenüber Erwachsenen und Durchsetzungsvermögen gegenüber Gleichaltrigen muss geübt werden und braucht Begleitung.
  • Akzeptanz der Anwohner*innen: Frühzeitige Information (am besten persönlich durch die verantwortlichen Jugendlichen) und eine Telefonnummer mit einer am Anlass erreichbaren verantwortlichen Person sind sehr wertvoll. 
  • Vorgängig ausgehandelte und schriftlich festgehaltene Regelungen sind wichtig: Involvierter Personenkreis, Uhrzeiten, Ablauf, Angebot usw.; Aufräumen, Reinigung und Übergabe der Räumlichkeiten; Regelungen zu (Nicht-) Toleranz von Alkohol und Tabakwaren usw. sowie Nulltoleranz bei illegalen Substanzen / Drogen; Spezifische Regelungen bei Veranstaltungen von / mit Minderjährigen bezüglich Dauer der Veranstaltung, Verantwortung und Anwesenheit Erwachsener sowie allfällige Begleitung auf dem Heimweg.
  • Notfallkontakte und -konzept müssen vorbesprochen sein.

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Werte / Haltungen / Forderungen

  • Grundsätzlich sollten Jugendarbeitende Jugendliche beim Planen, Organisieren und Durchführen von Partys unterstützen, da dies ein wichtiges Lernfeld für Jugendliche und junge Erwachsene darstellt. Diese Forderung deckt sich zudem mit den Wirkungszielen und Arbeitsprinzipien der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
  • Bei der Planung und der Durchführung von Events gilt es, sich an rechtliche Grundlagen zu halten. Jugendliche sollten aktiv in die Abklärungen zu rechtlichen Rahmenbedingungen einbezogen werden und, wo möglich, selbst in Aktion treten. Rechtliche Rahmenbedingungen sollten mit den Jugendlichen jederzeit transparent und klar kommuniziert werden und insbesondere bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten einbezogen werden.
  • Regeln und Vereinbarungen sollten, wo immer möglich, gemeinsam mit den Beteiligten erarbeitet werden. Dies fördert das Verständnis für und die Identifikation mit getroffenen Abmachungen und erleichtert damit eine bewusste Übernahme von Verantwortung.
  • Mit Jugendlichen einen Event zu planen und durchzuführen, bedingt Vertrauen von Seiten der Jugendarbeitenden gegenüber den involvierten Jugendlichen und umgekehrt. Die Jugendarbeitenden stellen eine wichtige unterstützende Instanz dar, die Jugendlichen müssen sich sicher sein, bei Unsicherheiten stets eine Ansprechperson an ihrer Seite zu wissen. Gleichzeitig sollte den Jugendlichen vermittelt werden, dass die Aneignung von (Frei-)Räumen mit Verantwortungsübernahme einhergeht und ihnen zugetraut wird.
  • Den Jugendlichen sollten Gefässe zur Verfügung gestellt werden, in welchen sie sich in der Planung, Durchführung und Evaluation von Events weiterbilden können.
  • Ein Betriebsteam, welches sich der Eventplanung annimmt, stellt ein geeignetes Gefäss zur Partizipation dar. Innerhalb des Betriebsteams können die Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Verantwortung in einzelnen Aufgabenbereichen übernehmen. Eine Betriebsgruppe unterstützt zudem den Beziehungsaufbau, ermöglicht regelmässigen Austausch und stärkt die Identifikation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit der Jugendfachstelle und dem geplanten Event.
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Relevanz gem. Ziele FKJV* (ehem. ASIV)

Selbstständige und verantwortungsbewusste Lebensführung: Jugendliche und junge Erwachsene als verantwortungsvolle Partyveranstalter*innen wahrzunehmen, heisst, ihnen die Möglichkeit zu bieten, Erfolge zu erleben sowie zu feiern und stärkt sie in ihrem Selbstwertgefühl. 

Soziale Integration und Mitwirkung: Das soziale Lernen wird gefördert. Jugendliche bzw. junge Erwachsene dürfen mitwirken, sich einbringen und ihre Bedürfnisse umsetzen. 

Stärkung der Jugendkultur: Die offene Kinder- und Jugendarbeit schafft Erfahrungsräume für Jugendliche bzw. junge Erwachsene und unterstützt sie bei kulturellen Aktivitäten. Sie fördert damit Experimentierfelder zur Selbstfindung, Selbstdarstellung und Selbstdeutung.

 

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Leistungen OKJA

Die OKJA kann Jugendliche auf vielfältige Weise begleiten, u.a. indem sie Unterstützung beim Planen, Organisieren und Durchführen von Partys und Events anbietet und Jugendliche darin fördert, eigenständig etwas auf die Beine zu stellen und Verantwortung zu übernehmen. Gleichzeitig spielt sie auch eine wichtige Rolle in der Vernetzung im Gemeinwesen und dabei in der breiten Abstützung von jugendkulturellen Veranstaltungen. Insbesondere leistet die OKJA Unterstützung in den folgenden Bereichen:

Ansprechstelle, Begleitung und Beziehungspflege
Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der Realisierung ihrer Ideen zu Veranstaltungen, Events und Partys. Begleitung von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen vor, während und nach der Veranstaltung – Von der ersten Idee bis zur Nachbearbeitung. 

Abstützung und Akzeptanz im Gemeinwesen
Unterstützung der Zusammenarbeit / Vermittlung zwischen Jugendlichen, Gleichaltrigen, Erziehungsberechtigten, Anwohner*innen und Gemeindevertreter*innen. Spezifische Unterstützung bei Vorinformationen (insb. Anwohner*innen), im Bewilligungswesen (Gemeinde) sowie in Konfliktfällen. Zur Verfügung stellen von Ansprechpersonen während des Anlasses (verantwortliche Jugendliche und / oder Erwachsene, allenfalls Fachpersonen).

Zugang zu geeigneten Räumlichkeiten
Vermietung resp. Überlassen von Jugendräumen, Partyräumen o.ä. an Jugendliche und junge Erwachsene auf der Basis bestehender Vermietungs- / Nutzungskonzepte und entsprechender Begleitung. Unterstützung in der Suche und Erschliessung von weiteren Räumlichkeiten bei Bedarf.

Bildung und Begleitung von Betriebsteams
Vermittlung und Einüben von Kompetenzen zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Verantwortungsübernahme, Kommunikation mit Behörden, Verwaltung und Anwohner*innen, Durchsetzung von Vereinbarungen und Regeln gegenüber Gleichaltrigen. Auf die Jugendlichen abgestimmte situative Schwerpunktsetzung und Begleitung inklusive Nachbesprechungen / Reflexion. Zur Verfügung stellen von Ansprechpersonen für Jugendliche.

Notfallkonzept und Umgang mit schwierigen Situationen 
Bereitstellung eines Notfallkonzepts (und / oder: Konzept zu Risiko- / Krisenmanagement) mit Vorgaben zum Verhalten in schwierigen Situationen und Notfällen. Darin enthalten ist das Bewusstsein der Fachpersonen über mögliche Risikofaktoren und adäquate Vorgehensweisen und dessen regelmässige Reflexion. Aufarbeitung von schwierigen Situationen mittels Gesprächen aller Beteiligten sowie teamintern mittels Inter- und Supervision.


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Konkreter Nutzen

Für Jugendliche / junge Erwachsene:

  • Möglichkeit zur Realisierung von eigenen Projektideen.
  • Experimentierfeld für die Übernahme von Verantwortung.
  • Erwerb und Förderung zahlreicher Kompetenzen.
  • Stärkung des Selbstwerts, Selbständigkeit.
  • Die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen verfügen über (Frei-)Räume, die sie zur Bewältigung verschiedener Entwicklungsaufgaben brauchen.

Für Gemeinde / Gesellschaft:

  • Das Engagement von motivierten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen mit vielfältigen Fähigkeiten und Interessen kann sich ausweiten und auch in anderen kommunalen Bereichen eingesetzt werden.
  • Durch die Möglichkeit zur Teilnahme und Teilhabe der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen innerhalb des Gemeinwesens wird die Identifikation mit der Wohngemeinde gefördert. Dies führt zu weniger Abwanderung und weniger Vandalismus.
  • Eine lebendige und vielfältige Gemeindekultur wird gefördert (Imagepflege).
  • Eine gemeinsame Haltung und Kommunikation innerhalb der Gemeinde werden weiterentwickelt.
  • Das Risiko- und Krisenmanagementkonzept kann gemeindeübergreifend zum Einsatz kommen und als Grundlage für verschiedene Bereiche innerhalb der Gemeinde dienen.
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Good Practice

Pilotversuch Umgang mit Alkohol an Anlässen

Als Reaktion auf den Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen / jungen Erwachsenen schenkte die Jugendarbeit Köniz (juk) an drei Anlässen für Gäste ab 16 Jahren kontrolliert Bier aus. Auf Grundlage ihrer Erfahrungen und einer Auswertung formulierten die Jugendarbeitenden der juk Empfehlungen für die Planung und Durchführung solcher Veranstaltungen. Einen wichtigen Aspekt stellt die Sicherheit vor Ort dar: Die Polizei sollte in jedem Fall über die Durchführung informiert werden sowie ein Risiko- und Krisenmanagementkonzept vorhanden sein.

Fachstelle Prävention, Kinder- und Jugendarbeit

Stapfenstrasse 13
3098 Köniz
031 970 95 69
andreas.wyss@koeniz.ch
www.juk.ch

Der Schlussbericht zum Pilotversuch Umgang mit Alkohol an Anlässen kann direkt bei der juk angefordert werden.


Blackburry Lives – Partyreihe von und für Ü16 der Region Schwarzenburg

Auf Initiative mehrerer junger Erwachsener wurde eine Partyreihe für über 16-jährige aus der Region ins Leben gerufen. In Begleitung der Jugendarbeitenden fanden mehrere gut besuchte Anlässe statt. Die involvierten jungen Erwachsenen übernahmen als «Betriebsgruppe» nach und nach mehr Aufgaben, zu denen u.a. die Raumreservation, Dekoration und Reinigung, Information der Anwohner*innen, Einholen von Überzeit- und Ausschankbewilligungen, Bestellung und Ausschank von Getränken, Buchung und Betreuung von Bands sowie Werbung und Organisation des gesamten Betriebs gehörten.

Kinder- und Jugendfachstelle Region Gantrisch

Standort Schwabu
Bernstrasse 9
3150 Schwarzenburg
031 731 26 00 / 079 307 82 14
fachstelle@kjfa-gantrisch.ch
www.kjfa-gantrisch.ch 


Workshops der Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung in Zusammenarbeit mit der KUFA

Im Rahmen von Workshops zur Planung und Durchführung von Veranstaltungen werden Jugendliche von Fachpersonen der KUFA ausgebildet (u.a. alkoholfreie Drinks mixen, Licht-Shows programmieren etc.). Das Gelernte kann von den Jugendlichen direkt in der Umsetzung von Veranstaltungen, welche in der KUFA stattfinden und von der Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung begleitet werden, angewandt werden.

Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung (KJFS)

Mühleplatz 8
3250 Lyss
032 387 85 55 
jugendfachstelle@lyss.ch
www.kjfs-lyss.ch 


Nutzungsvertrag des ehem. Jugendtreffs  «JUKA» Moosseedorf

Die Räumlichkeiten des ehem. Jugendtreffs JUKA konnten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für private Anlässe gemietet werden. Die Nutzung der Räumlichkeiten wurde durch einen Vertrag geregelt, welcher anderen OKJA-Fachstellen als Vorlage für eigene Verträge dienen kann. Dieser kann bei der Fachstelle rekja oder bei der FGS Verband voja (info@voja.ch) angefragt werden.

rekja – Regionale Fachstelle für offene Kinder- und Jugendarbeit Moosseedorf, Urtenen-Schönbühl, Jegenstorf und Fraubrunnen

Sandstrasse 5
3302 Moosseedorf
076 423 61 09
moosseedorf@rekja.ch
www.rekja.ch
 

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