Die offene Kinder- und Jugendarbeit bezweckt, die Kinder und Jugendlichen zu stützen, zu fördern und ihnen einen angemessenen Platz in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist auf folgende Ziele ausgerichtet: (a) Integration, (b) Sozialisation (c) Mitwirkung, (d) Gesundheitsförderung und Prävention, (e) Stärkung der Jugendkultur, (f) kinder- und jugendgerechte Rahmenbedingungen
Die offene Kinder- und Jugendarbeit richtet sich primär an alle Kinder und Jugendlichen von sechs bis 20 Jahren, an nicht institutionell organisierte Gruppen von Kindern und Jugendlichen sowie an deren Umfeld.
Der Kanton stellt Angebote bereit, die insbesondere folgende Aufgaben betreffen:
1. Grundsatz
Die offene Kinder- und Jugendarbeit umfasst folgende Leistungsbereiche:
Für den Kanton Bern sind für die offene Kinder- und Jugendarbeit - nebst der ASIV sowie den Sozialrechten und Sozialzielen auf Verfassungsebene (vgl. dazu Verfassung des Kantons Bern) - u.a. folgende rechtlichen Bestimmungen massgebend: